Verordnungsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist Ergotherapie fester Bestandteil der medizinischen Heilmittel. Ergotherapie steht neben Physiotherapie und Logopädie allen Menschen als medizinisch / therapeutische Leistung zur Verfügung. Die Kosten werden bis zu einer festgelegten Verordnungsmenge von den Krankenkassen übernommen. Wir rechnen mit allen Krankenkassen und Unfallversicherern ab.

Die Rahmenbedingungen für die Behandlung sind in Heilmittelrichtlinien zwischen den Berufsverbänden der Leistungserbringer und den gesetzlichen Krankenkassen geregelt (z.B. zeitlicher Umfang der Therapieeinheiten, usw.). Diese Richtlinien sind für alle ergotherapeutischen Praxen verbindlich!

Ergotherapie muss ärztlich verordnet werden. Die Verordnung kann vom Hausarzt oder einem entsprechenden Facharzt ausgestellt werden.

Folgende Verordnungen sind nach den Heilmittelrichtlinien möglich:

  • Ergotherapeutische Einzelbehandlung
    • bei motorisch- funktionellen Störungen
    • bei sensomotorisch- perzeptiven Störungen
    • bei psyschisch- funktionellen Störungen
  • Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining
    • als Einzeltherapie
    • als Gruppentherapie
  • Ergotherapeutische Gruppenbehandlung
    • bei motorisch- funktionellen Störungen
    • bei sensomotorischen- perzeptiven Störungen
    • bei psyschisch- funktionellen Störungen

Ergotherapie - Elke Lippa-Jobmann & Team